STEFAN LAY
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Beratung

RA Lay bietet Ihnen eine professionelle, bundesweite Verteidigung im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten. Lassen Sie sich von diesem Spezialisten mit jahrzehntelanger Erfahrung beraten.

Betreuung

RA Lay übernimmt die vollumfängliche Betreuung Ihrer Angelegenheit in allen Stadien der Verteidigung in Bußgeldsachen, insbesondere in Verfahren mit Fahrverbot oder Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg.

Bundesweit

RA Lay ist bundesweit als Verteidiger zugelassen, da im Bußgeldrecht das Tatortprinzip gilt. Die Gerichtsverhandlung findet daher immer dort statt, wo sich der Vorfall ereignet hat und RA Lay nimmt die Gerichtstermine auch persönlich für Sie wahr.

Leistungen

RA Lay hat sich, nachdem ihm als einem der ersten Rechtsanwälte in Baden-Württemberg der Titel eines Fachanwalts für Strafrecht verliehen wurde, noch weiter auf die Verteidigung in Bußgeldsachen insbesondere im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert. Da diese Verfahren auch sehr häufig auf technischen Messverfahren basieren, kooperiert RA Lay bundesweit mit anerkannten, öffentlich bestellten und vereidigten technischen Sachverständigen. Dadurch ist RA Lay auch in der Lage, jede Messung im Rahmen des technisch derzeit Möglichen qualifiziert auf deren Ordnungsgemäßheit zu überprüfen. Daneben hat sich RA Lay natürlich auch auf die Verteidigung bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich der Vermeidung von Fahrverbot oder Punkten spezialisiert. RA Lay kümmert sich insgesamt auch um die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung bezüglich der Einholung der Kostendeckungszusagen sowohl für die Verteidigung als auch für das möglicherweise erforderliche technische Sachverständigengutachten.

  • Leistung 1

    Überprüfung der Fahrereigenschaft

    RA Lay steht über das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers auch das Tatlichtbild zur Verfügung. Über dieses kann dann, gegebenenfalls sogar unter Einbeziehung eines anthropologischen Gutachtens festgestellt werden, ob eine Identifizierung des tatsächlichen Fahrzeugführers möglich ist.

  • Leistung 2

    Überprüfung der Messung

    RA Lay hat als Verteidiger Zugriff auf die Beweismittel. Über die Einholung eines technischen Sachverständigengutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann dann qualifiziert festgestellt werden, ob die vorliegenden Beweismittel überhaupt geeignet sind, die Messung als ordnungsgemäß im Sinne eines standardisierten Messverfahrens zu bezeichnen.

  • Leistung 3

    Punktevermeidung

    RA Lay stehen vielfältige rechtliche Möglichkeiten zu Gebote, eine Punkteeintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg zu vermeiden. Diese reichen von der Erwirkung eines Freispruches über die Reduzierung einer Geldbuße unter die Eintragungsgrenze bis zur Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung. Natürlich ist es stets vom einzelnen Fall abhängig, ob und welche Möglichkeiten diesbezüglich tatsächlich bestehen.

  • Leistung 4

    Fahrverbot

    RA Lay stellt alle rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, ein Fahrverbot zu reduzieren oder zu vermeiden oder ein unvermeidliches Fahrverbot jedenfalls zeitlich so zu legen, dass die wirtschaftliche Existenz nicht bedroht wird. Natürlich ist es stets vom einzelnen Fall abhängig, ob und welche Möglichkeiten diesbezüglich tatsächlich bestehen.

  • Leistung 5

    Fahrerlaubnis auf Probe

    RA Lay nutzt jede rechtliche Möglichkeit, die Sanktionen eines Probezeitverstoßes zu vermeiden oder das Erreichen der nächsten Stufe der Probezeit so lange wie möglich zu verzögern. Natürlich ist es stets vom einzelnen Fall abhängig, ob und welche Möglichkeiten diesbezüglich tatsächlich bestehen.

Team

Sowohl ich als auch alle meine Mitarbeiter unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Sie können uns daher vertrauen. RA Lay.

Stefan Lay

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht

Birgit Waschulewski

Rechtsfachwirtin

Silke Kargel

Rechtsanwaltsfachangestellte

Mona Ederer

Rechtsfachwirtin

Kontakt

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